۱۳۸۷ خرداد ۱۰, جمعه

Iran Emadeddin Baghi,GEWALTLOSER POLITISCHER GEFANGENER

Urgent Action

UA-Nr: UA-130/2008
AI-Index: MDE 13/069/2008
Datum: 16.05.2008

GEWALTLOSER POLITISCHER GEFANGENER

Iran
Emadeddin Baghi, 46-jähriger Journalist und Menschenrechtsverteidiger

Der Jourmalist und Menschenrechtsverteidiger Emadeddin Baghi erlitt am 7. Mai 2008 im Teheraner Evin-Gefängnis einen Krampf- oder Schlaganfall. Er wurde daraufhin zwar auf der Krankenstation des Gefängnisses behandelt, aber am selben Tag wieder in seine Zelle zurückgebracht. Amnesty International befürchtet, dass er aufgrund der nicht angemessenen medizinischen Versorgung in Lebensgefahr ist.

Emadeddin Baghi wurde am 14. Oktober 2007 festgenommen, als er einer Vorladung der Abteilung 14 des Revolutionsgerichts nachkam. Man befragte ihn über seine Aktivitäten als Leiter einer Nichtregierungsorganisation, die sich für den Schutz der Rechte von Gefangenen einsetzt. Die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen lauteten auf „Veröffentlichung geheimer Regierungsdokumente“. Das Gericht setzte die Kaution auf 500 Millionen Rial (umgerechnet etwa 40.000 Euro) fest. Als die Familie das Geld hinterlegen wollte, teilten die Behörden den Angehörigen mit, dass Emadeddin Baghi nicht gegen Kaution freigelassen werde, sondern die einjährige Haftstrafe verbüßen müsse, die 2003 gegen ihn verhängt, aber zur Bewährung ausgesetzt worden war. Damals war der Journalist in einem unfairen Gerichtsverfahren ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand verurteilt worden. Die Gerichtsbehörden untersagten die Freilassung gegen Kaution, und Emadeddin Baghi wurde umgehend ins Gefängnis zurückgebracht. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der allein deshalb in Haft gehalten wird, weil er mit friedlichen Mitteln sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat.

Am 26. Dezember 2007 erlitt Emadeddin Baghi in Einzelhaft im Evin-Gefängnis zwei erste Krampfanfälle. Er wurde daraufhin ins Krankenhaus gebracht, wo er einen weiteren Anfall erlitt. Trotzdem brachte man ihn am folgenden Tag zurück ins Gefängnis. Am 17. Januar 2008 wurde er ins Krankenhaus verlegt und seine Haftstrafe für einen Monat (bis zum 26. Februar) ausgesetzt, um seine Behandlung zu ermöglichen. Die Haftaussetzung wurde verlängert, aber man brachte Emadeddin Baghi am 16. April 2008 zurück ins Gefängnis, obwohl die Ärzte darauf bestanden hatten, dass er sich in einer ruhigen Umgebung erholen müsse, ohne dass er stresserzeugenden Situationen ausgesetzt wird. Emadeddin Baghi musste am 7. Mai 2008 zu weiteren Verhören bei der Abteilung 12 des Revolutionsgerichts erscheinen. An diesem Tag erlitt er erneut einen Anfall, wurde auf der Krankenstation des Gefängnisses medizinisch versorgt, aber bereits am Abend des selben Tages wieder in seine Zelle gebracht. Dort stellte er fest, dass seine Sachen durchsucht worden waren. Seine Bücher, seine Notizen und seine Akte, die er zu seiner Verteidigung zusammengestellt hatte, waren entwendet worden. Seine Familie durfte ihn am 13. Mai 2008 besuchen und fand ihn blass und geschwächt vor.

Am 29. April 2008 sprach die Abteilung 44 des Berufungsgerichts Emadeddin Baghi der Anklagen „Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit“ und „Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Gegner der Regierung“ frei. Auf Grundlage dieser Anklagepunkte hätte er zu drei Jahren Haft verurteilt werden können. Es wurden allerdings neue Anklagen gegen ihn erhoben. Diese bezogen sich auf seine Nutzung der Medien, als er das Verhalten der Gefängnisbehörden im Jahr 2006 kritisierte, die versucht hatte, dem inhaftierten Sayed Ali Akbar Mousavi-Kho’ini die Teilnahme an der Beerdigung seines Vaters zu untersagen (s. UA 181/06).

HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die iranischen Gesetze schränken die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit in erheblichem Maße ein. Zudem werden Menschenrechtsverteidiger häufig drangsaliert, inhaftiert und gefoltert.

Die iranische Verfassung schützt indes das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Religionsfreiheit. In Artikel 23 der iranischen Verfassung heißt es unter anderem, dass “niemand belästigt oder getadelt werden darf, nur weil er einen bestimmten Glauben hat“. In Artikel 24 ist festgelegt, dass in Veröffentlichungen und der Presse über alles berichtet werden darf, sofern es nicht den Grundsätzen des Islams und den Rechten der Allgemeinheit widerspricht. Der Iran ist als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dazu verpflichtet, das in Artikel 19 des Pakts verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung zu respektieren.

Das Strafgesetzbuch des Landes enthält eine Reihe vage formulierter Bestimmungen, die sich auf Vereinigungsrechte und „nationale Sicherheit“ beziehen und auf deren Grundlage zahlreiche Aktivitäten untersagt sind. Diese Verbote betreffen teilweise auch journalistische Tätigkeiten und öffentliche Stellungnahmen, die auf der Grundlage internationaler Menschenrechtsstandards erlaubt sind. Betroffen von diesen Bestimmungen sind auch Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, die häufig wegen politisch motivierter Anklagen inhaftiert werden. Viele werden außerdem mit Ausreiseverboten belegt, so dass sie den Iran nicht verlassen können.

EMPFOHLENE AKTIONEN
Schreiben Sie bitte Telefaxe, E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • sich angesichts der Berichte besorgt zeigen, denen zufolge Emadeddin Baghi am 7. Mai 2008 einen Krampf- oder Schlaganfall erlitt, aber nicht die erforderliche medizinische Versorgung erhält;
  • die Behörden auffordern, Emadeddin Baghi sofort den Zugang zur erforderlichen medizinischen Behandlung zu gewähren;
  • seine sofortige und bedingungslose Freilassung fordern, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der allein wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft gehalten wird.

APPELLE AN

Religionsführer
His Excellency Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
Leader of the Islamic Republic,
Islamic Republic Street - Shahid Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(korrekte englische Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info@leader.ir

Oberste Justizautorität
His Excellency Ayatollah Mahmoud Hashemi-Shahroudi,
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh
Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri,
Tehran 1316814737, IRAN
(korrekte englische Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info@dadgostary-tehran.ir
(Betreff: „FAO Ayatollah Shahroudi“)

Geheimdienstminister
Gholam Hossein Mohseni Ejeie
Ministry of Intelligence, Second Negarestan Street,
Pasdaran Avenue, Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)

KOPIEN AN

Präsident
His Excellency Mahmoud Ahmadinejad
The Presidency, Palestine Avenue, Azerbaijan Intersection
Teheran, IRAN
Fax: (00 98) 21 6 649 5880
E-Mail: dr-ahmadinejad@president.ir
oder über www.president.ir/email

Leiter der Behörde für Menschenrechte
His Excellency Mohammad Javad Larijani
C/o Office of the Deputy for International Affairs
Ministry of Justice,
Ministry of Justice Building, Panzdah-Khordad (Ark) Square, Tehran, IRAN
Fax: (00 98) 21 5 537 8827

Botschaft der Islamischen Republik Iran
S.E. Herrn Mohammad Mehdi Akhondzadeh Basti
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Telefax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Juni 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.

Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English or your own language:

  • expressing concern that Emadeddin Baghi, who suffered a seizure on 7 May, is not receiving adequate medical treatment;
  • urging the authorities to grant him immediate and unconditional access to the medical treatment that he needs;
  • calling on them to release Emadeddin Baghi immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience, held solely for the peaceful exercise of his right to freedom of expression.

http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/41DF2EF85B7CFD36C12574580051EE76?Open

هیچ نظری موجود نیست: