Urgent Action Deutschland Die deutschen Behörden bereiten derzeit die Abschiebung des Asylbewerbers Mohamed Abdelrahman Ferah nach Eritrea vor. Sollte er tatsächlich abgeschoben werden, ist er in Gefahr, willkürlich festgenommen, ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert sowie misshandelt und gefoltert zu werden, weil man ihm vorwerfen könnte, sich dem Wehrdienst entzogen zu haben. Zudem würde er dafür bestraft, einen Asylantrag gestellt zu haben, was die Behörden Eritreas als „Verrat“ betrachten. Mohamed Abdelrahman Ferah war am 12. Mai 2008 über den Sudan und Nigeria aus Eritrea in Frankfurt/Main eingetroffen. Die deutschen Behörden lehnten seinen Asylantrag ab, und auch sein Rechtsmittel gegen die Ablehnung wurde zurückgewiesen. Die deutschen Behörden widersprachen der vom Rechtsanwalt des Asylbewerbers vorgelegten Stellungnahme eines Gutachters zu Eritrea, der darin erklärte, Mohamed Abdelrahman Ferah wäre bei seiner Rückkehr nach Eritrea in Gefahr, ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert zu werden. Sie machten geltend, dass Mohamed Abdelrahman Ferah der Veröffentlichung seines Namens in der Presseerklärung mehrerer deutscher Nichtregierungsorganisationen zugestimmt habe und er deshalb nicht der Auffassung gewesen sein könne, dass er bei seiner Rückkehr nach Eritrea in Gefahr sei. Die deutschen Behörden vertreten die Auffassung, dass er nicht in Gefahr ist, obwohl das Büro des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) derzeit allen Regierungen empfiehlt, „abgelehnte Asylbewerber nicht nach Eritrea abzuschieben und ihnen ersatzweise Schutz zu gewähren“. Deutschland ist Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention und des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, die festschreiben, dass die Behörden niemanden in einen Staat abschieben dürfen, in dem dieser Person Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Zwei Asylbewerber, die die deutschen Behörden am 14. Mai 2008 nach Eritrea abgeschoben haben, sollen nach ihrer Ankunft dort festgenommen worden sein. Amnesty International befürchtet, dass die beiden Männer sich in Haft befinden und in Gefahr sind, misshandelt oder gefoltert zu werden (s. UA-145/2008 vom 29. Mai 2008). HINTERGRUNDINFORMATIONEN In Eritrea ist der Militärdienst für alle Männer und Frauen zwischen 18 und 40 Jahren obligatorisch und die Wehrpflicht ist zeitlich nicht begrenzt. Es ist nicht möglich, den Militärdienst aus Gewissensgründen zu verweigern; wer sich dem Militärdienst entzieht, wird normalerweise mit Folter bestraft. Dabei wird die Person über lange Zeiträume in einer schmerzhaften Position, dem sogenannten „Hubschrauber“, gehalten. EMPFOHLENE AKTIONEN Innenminister Aussenminister
UA-Nr: UA-194/2008
AI-Index: EUR 23/001/2008
Datum: 04.07.2008
DROHENDE ABSCHIEBUNG
Mohamed Abdelrahman Ferah, 33-jähriger Asylbewerber aus Eritrea
Tausende Menschen werden in Eritrea auf unbestimmte Zeit, ohne Kontakt zu Außenwelt an nicht bekannten Orten ohne Anklage oder Verfahren festgehalten. Sie befinden sich in Haft, weil sie angeblich gegen die Regierung arbeiten, verbotenen evangelikalen Kirchen oder anderen Religionsgemeinschaften angehören oder sich der Einberufung zum Militär entziehen und versuchen, das Land zu verlassen.
Schreiben Sie bitte Faxe, E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie
APPELLE AN
Wolfgang Schäuble
Bundesminister des Innern
Bundesministerium des Innern
Alt Moabit 101 D
10559 Berlin
(korrekte Anrede: Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: 0049 (0) 1888 681 2926
E-Mail: poststelle@bmi.bund.de
Frank-Walter Steinmeier
Bundesminister des Auswärtigen
Auswärtiges Amt,
Werderscher Markt,
10117 Berlin
(korrekte Anrede: Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: 0049 (0) 30 5000 3866
E-Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. August 2008 keine Appelle mehr zu verschicken
۱۳۸۷ تیر ۱۹, چهارشنبه
DROHENDE ABSCHIEBUNG
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